
Manchmal bringt das Leben unerwartete Veränderungen mit sich – sei es durch Krankheit, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen. Dann kann es schwerfallen, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten weiterhin selbst zu regeln. Das Betreuungsrecht stellt sicher, dass Sie in dieser Situation die nötige Unterstützung erhalten und Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben oder andere Hilfen nicht ausreichen, kann das Betreuungsgericht an Ihrem Wohnort in Abstimmung mit der zuständigen Betreuungsbehörde eine rechtliche Betreuung für Sie anordnen. Dabei werden Ihre Wünsche und Vorstellungen selbstverständlich berücksichtigt, denn eine Betreuung darf nicht gegen Ihren freien Willen erfolgen. Häufig wird vor der Anordnung einer Betreuung auch ein fachpsychiatrisches Gutachten zur Notwendigkeit eingeholt.
Ein Berufsbetreuer wird dann eingesetzt, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht oder diese die Betreuung nicht übernehmen kann oder möchte. Auch bei besonders komplexen rechtlichen, finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten kann die Bestellung eines Berufsbetreuers sinnvoll sein.
Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern eine Unterstützung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird. Sie hilft dabei, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu bewahren. Ihr Wunsch und Wille stehen dabei immer im Mittelpunkt. Eine rechtliche Betreuung darf nur für volljährige Personen angeordnet werden.
Bitte beachten Sie: Die rechtliche Betreuung regelt ausschließlich Ihre rechtlichen Angelegenheiten. Sie umfasst keine tatsächlichen Betreuungsleistungen wie Pflege, Haushaltshilfe oder persönliche Versorgung.
Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist, und hebt sie auf, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.
Ein Betreuer wird immer nur für genau festgelegte Aufgabenbereiche bestellt, in denen Sie Unterstützung benötigen. Typische Aufgabenbereiche sind:
- Gesundheitssorge: Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen; Organisation von Pflegeleistungen und Arztbesuchen
- Vermögenssorge: Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Ihren Wohnort; Unterstützung bei Umzügen oder der Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. In bestimmten Situationen können auch freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig werden, die immer vom Gericht genehmigt werden müssen (§1831 BGB).
- Wohnungsangelegenheiten: Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen; Lösung von Wohnproblemen
- Vertretung gegenüber Behörden: Hilfe bei Anträgen; Kontakt mit Sozialleistungsträgern und in Rentenangelegenheiten
Die Kosten für die Betreuung tragen Sie grundsätzlich selbst. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, übernimmt die Justizkasse die Kosten.
Möchten Sie für den Ernstfall vorsorgen und eine bestimmte Person als Betreuer festlegen, können Sie eine sogenannte Betreuungsverfügung ausfüllen.
Wenn Sie für sich oder eine andere Person eine Betreuung anregen möchten, können Sie dieses Formular verwenden: Betreuungsanregung Vordruck
Weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmachten finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.